Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen

zur Nacht- und Schichtarbeit

 

Die Einbeziehung der arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen in die Arbeitszeitgestaltung ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Demnach ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. (§ 6 ArbZG)

Durch die gesetzliche Grundlage soll die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitsplatzgestaltung gewährleistet sein und somit eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer sicher gestellt werden.

Die Probleme von Schichtarbeitern wurden durch empirische Langzeitstudien von Arbeitsmediziner u.a. wie folgt ermittelt:

  1. Der Tagschlaf nach Nachtschichten ist kürzer als der normale Nachtschlaf
  2. Die Qualität des Tagschlafs ist aufgrund der Umwelteinflüsse schlechter
  3. Anhäufung von Schlafdefiziten bei langen Nachtschichtblöcken
  4. Schlafstörungen sind auch noch Jahre nach dem Ausstieg aus der Dauernachtarbeit vorhanden
  5. Leben gegen die „innere Uhr“
  6. Unregelmäßige Nahrungsaufnahme und gestörte Verdauung
  7. Erhöhtes Risiko von Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf, Stress)
  8. Soziale Probleme / eingeschränktes Freizeitverhalten
  9. Ausstieg / Belastungsabbau im Alter
  10. Geringere Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  11. Mehrarbeit / Freizeitausgleich

Aus den Ergebnissen lassen sich folgende Empfehlungen zur Gestaltung von Schichtarbeit ableiten, die auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befürwortet werden:

  1. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein, möglichst nicht mehr als drei.
  2. Nach einer Nachtschichtphase sollten möglichst 24 Stunden arbeitsfreie Zeit folgen.
  3. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende.
  4. Mehrbelastung sollte durch Freizeit ausgeglichen werden.
  5. Schichtpläne sollten vorwärts rotieren.
  6. Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen.
  7. Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden.
  8. Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden.
  9. Die Schichtdauer sollte von der Arbeitsschwere abhängig sein. Bei ungleichen Schichtlängen sollte die Nachtschicht kürzer sein.
  10. Schichtpläne sollen vorhersehbar und überschaubar sein.

Auch bei den arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen kann es zu Akzeptanzproblemen kommen, da viele Schichtarbeitnehmer subjektiv den Eindruck haben, dass sich durch lange Schichtrhythmen der Körper an die Nachtschicht anpasst. Eine wirkliche Anpassung der Körperfunktionen an die Nachtarbeit findet jedoch definitiv nicht statt! Empfehlenswert ist, diese Hemmnisse aufzunehmen und nach ca. einem ¾ Jahr nach der Neueinführung kurzer Schichtrhythmen eine erneute Befragung durchzuführen. Erfahrungsgemäß erhöht sich die Akzeptanz durch das selbst Erleben.


Verfasserin: Dipl.-Betriebswirtin (VWA) Petra Strahl
Flextime Consult Arbeitszeitberatung
Walderseestr. 14a, 30177 Hannover
Kontakt: buero(ät)flextime-consult.de

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