Arbeitszeit, tägliche

Lexikon der ArbeitszeitberatungDie tägliche Arbeitszeit ist im ArbZG § 3 geregelt.

Demnach darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.

Sie kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ausnahmen in besonderen Fällen sind möglich und sind im § 14 ArbZG geregelt

 

 

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