Eine Arbeitszeitflexibilisierung ist hinsichtlich des chronologische Faktors (Lage der Arbeitszeit) und/oder des chronometrischen Faktors (Dauer der Arbeitszeit) Faktors möglich. Arbeitszeitflexibilisierung liegt vor, wenn mindestens einer dieser Faktoren permanent veränderbar ist, wobei die Veränderungen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einseitig oder von beiden Seiten möglich sein müssen. Dadurch sind bei Änderungen der Arbeitszeit vertragliche Vereinbarungen nicht mehr erforderlich, da diese Arbeitszeitvariationen in Rahmenvereinbarungen im Voraus festgelegt sind.