Das Entgeltausfallprinzip gilt für die Berechnung des zu zahlenden Arbeitsentgelts bei der Entgeltfortzahlung.
Das Entgeltausfallprinzip besagt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die Vergütung des Arbeitsentgelts hat, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Der Arbeitnehmer darf somit nicht schlechter gestellt werden, als wenn er gearbeitet hätte.