Es gibt in der betriebswirtschaftlichen Literatur zum Begriff Arbeitszeitflexibilisierung unterschiedliche Erklärungsansätze.
Die semantische Bedeutung des Wortes flexibel ist ‚biegsam, veränderbar, sehr anpassungsfähig‘. In Verbindung mit der Struktur der Arbeitszeit, bedeutet Arbeitszeitflexibilisierung somit eine Abkehr von der ’starren Arbeitszeit‘.
Starre Arbeitszeiten liegen dann vor, wenn der chronologische Faktor (Lage der Arbeitszeit) und chronometrische Faktor (Dauer der Arbeitszeit) von vorhinein als unveränderbar bestimmt ist. Eine Veränderung der Arbeitszeit bedarf somit einer weiteren zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung (neuer eigenständiger Rechtsgrund).
Eine Arbeitszeitflexibilisierung ist hinsichtlich des chronologische Faktors (Lage der Arbeitszeit) und/oder des chronometrischen Faktors (Dauer der Arbeitszeit) Faktors möglich. Arbeitszeitflexibilisierung liegt vor, wenn mindestens einer dieser Faktoren permanent veränderbar ist, wobei die Veränderungen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einseitig oder von beiden Seiten möglich sein müssen. Dadurch sind bei Änderungen der Arbeitszeit vertragliche Vereinbarungen nicht mehr erforderlich, da diese Arbeitszeitvariationen in Rahmenvereinbarungen im Voraus festgelegt sind.
Als betriebswirtschaftlich-funktionaler Begriff ist unter Arbeitszeitflexibilisierung die Abkoppelung der individuellen Arbeitszeit von der Betriebszeit zu verstehen, wobei unter Betriebszeit die Zeit verstanden wird, in der ein Betrieb produktiv arbeitet und seine Abteilungen ansprechbar sind.