Ruhepausen

Lexikon der ArbeitszeitberatungDie Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden zu unterbrechen.

Ruhepausen von 45 Minuten sind bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu gewähren.

Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Geregelt ist dies im ArbZG § 4.

 

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