Das Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell. Es gibt den Arbeitnehmern die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit aus dem Beruf auszusteigen.
In der Regel wird ein Freizeitanspruch aufgebaut, der dann innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens an einem Stück abgebaut werden darf. Der Freizeitanspruch kann z. B. durch Überstunden oder nicht genommenen Urlaub aufgebaut werden. Diese Möglichkeit hat zur Folge, dass das Einkommen während des Sabbatical konstant weiter gezahlt wird.
Aber auch die Variante des Gehaltsguthabens kann vereinbart werden. Dabei arbeitet der Arbeitnehmer 100 %, erhält aber beispielsweise nur 75 % Gehalt ausgezahlt. Das eingesparte Gehaltsguthaben wird dann während der Auszeit vergütet.
Eine weitere Variante des Sabbaticals ist die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub. Dies bedeutet folglich eine Freistellung unter Lohnverzicht.
Die oben beschriebenen Alternativen beeinflussen den chronometrischen Faktor (Dauer) und chronologischen Faktor (Lage und Verteilung) der Arbeitszeit und somit stellt Sabbatical eine Flexibilisierung der Arbeitszeit dar.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer ein Sabbatical machen. In Deutschland gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Art von Auszeit, so dass letztlich eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden muss. Manche Unternehmen haben bereits in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat interne Regelungen für ein Sabbatical ausgearbeitet, welche dann für alle Mitarbeiter des Unternehmens gelten.
Private oder familiäre Gründe der Arbeitnehmer:
- Hausbau
- Weltreise
- Soziales Engagement
- Weiterbildung
- Promotion
- Auszeit für eine Umbruch- und Orientierungsphase
- Regeneration einer Überlastungssituation (Burnout)
Gründe für den Arbeitgeber:
- Ausgleich von Auftragsschwankungen
- Keine betriebsgedingten Kündigungen
- Abbau von Überstunden
- Übergang in den Ruhestand