Gruppenarbeit

Lexikon der ArbeitszeitberatungGruppenarbeit im Sinne des § 87 Abs. 13 Betriebsverfassungsgesetz liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.

 

 

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