Urlaubsgeld

Lexikon der ArbeitszeitberatungDas Urlaubsgeld ist eine zusätzliche monetäre Aufwendung des Arbeitgebers zur monatlichen Gehalts- bzw. Lohnzahlung und stellt einen Beitrag des Arbeitgebers zu den meist im Sommer anfallenden zusätzlichen urlaubsgedingten Aufwendungen der Betroffenen dar.

Das Urlaubsgeld wird meist zu einem bestimmten Zeitpunkt im Sommer oder flexibel vor dem Haupturlaub jedes Arbeitnehmers gezahlt.

Der Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld kann sich insbesondere aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.
Wird das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber wiederholt freiwillig gezahlt, ohne dass er sich einen Widerruf vorbehalten hat, kann zudem ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung entstehen.
Zu unterscheiden ist das Urlaubsgeld insbesondere vom Urlaubsentgeld, welches die Weiterzahlung des gewöhnlichen Lohnes für die Zeit des Urlaubs bezeichnet.

 

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