Ziel der Einführung von Schichtarbeit ist in der Regel die Ausdehnung der Betriebszeiten über die durchschnittliche Arbeitzeit der Beschäftigten hinaus.
Schichtarbeit bedeutet somit, dass Arbeitszeit über den ganzen Tag und auch auf das Wochenende gelegt werden kann. Dabei kommt es zur Abkoppelung der individuellen Arbeitszeit von der Betriebszeit.
Je nachdem, wie weit die Produktionszeiten ausgedehnt werden, unterscheidet man zwischen diskontinuierlichen, teilkontinuierlichen und vollkontinuierlichen Schichtsystemen.
Bei Wechselschichtarbeit handelt es sich um einen Oberbegriff. Hier nehmen die Schichtarbeitnehmer regelmäßig und gruppenweise an den eingeteilten Schichtzeiten in einem wechselnden Rhythmus teil. Dabei ist zu beachten, dass es je nach den tariflich/betrieblichen Regelungen Schichtzulagen gibt.
Bei diskontinuierlichen Schichtsystemen handelt es sich um Wechselschichtsysteme mit 2-Schichtgruppen (Früh- und Spätschicht); also ohne Nachtschichtarbeit.
Bei teilkontinuierlichen Schichtsystemen wird am Tag ununterbrochen, 24 Std. am Tag (meist in Früh-, Spät- und Nachtschicht) gearbeitet mit Ausnahme des kompletten Wochenendes.
Bei vollkontinuierlichen Schichtsystemen wird die ganze Woche (auch am Wochenende) ununterbrochen, 24 Std. am Tag gearbeitet.
Die genauen Zeiten für die Zuordnung in teilkontinuierliche und vollkontinuierliche Schichtsysteme sind den jeweiligen Tarifverträgen zu entnehmen. Beispielsweise gelten im Chemie-Manteltarifvertrag als teilkontinuierlich besetzte Arbeitsplätze, die von Samstag 14:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr nicht, auch nicht zeitweise besetzt sind. Als vollkontinuierlich gelten solche Arbeitsplätze, die auch in der Zeit von Samstag 14:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr ganz oder zeitweise besetzt sind.
Da Schichtarbeit für Mitarbeiter im Schichtbetrieb gesundheitsschädigend ist, sollten bei der Gestaltung von Schichtplänen auf die arbeitswissenschaftliche Empfehlungen zur Schichtarbeit geachtet werden.